Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Verein Grundschritt ist im Bereich Arbeitsintegration tätig. Er unterstützt Menschen in schwierigen Lebensverhältnissen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt und ermöglicht ihnen, Verantwortung zu übernehmen, Selbstvertrauen aufzubauen und selbständig zu werden. Die Mitarbeitenden von Grundschritt erstellen Dienstleistungen unterschiedlicher Art. Engagierte Fachkräfte arbeiten dabei mit Mitgliedern aus dem Integrationsprogramm zusammen. Der Verein ist gemeinnützig und erstrebt keinen Gewinn.

1. Der Verein Grundschritt in 8400 Winterthur erbringt Facility Service Dienstleistungen, Eventservicedienstleistungen, sowie Räumungen und Entsorgungen für natürliche und juristische Personen (nachfolgend Auftraggeber). Art und Umfang dieser Dienstleistungen sowie weiter Modalitäten werden mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.

2. Dienstleistungseinsätze erfolgen am Ort der gelegenen Sache. Die Beauftragte stellt zur Ausführung der schriftlich vereinbarten Dienstleistungen entsprechend qualifiziertes Personal (nachfolgend Dienstpersonal) zur Verfügung, dies ergänzt mit Personal der Arbeitsintegration. Die einzelnen, zeitlichen und örtlichen Einsätze des Dienstpersonals richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung zwischen Beauftragten und Auftraggeber. In begründeten Fällen können Einsätze individuell abgesprochen oder zeitlich verschoben verrechnet werden.

3. Die Dienstleistungen werden durch die Beauftrage in Form von Einzelaufträgen oder Abos erbracht. Einzelaufträge (Zeitaufwand und Wegpauschale) sind fällig und zahlbar innert 14 Tagen nach erfolgtem Einsatz. Ab der 2.Mahnung werden CHF 25.- in Rechnung gestellt. Bei Betreibungen werden zusätzlich 5% Verzugszinsen verrechnet.

4. Die Entschädigung der Einzelaufträge und Abos richtet sich nach der jeweils gültigen Tarifliste. Die Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Die Beauftragte ist jederzeit berechtigt, Anpassungen der Tarifliste vorzunehmen. Für einen einzelnen Dienstleistungseinsatz werden mindestens eine Stunde verrechnet, auch wenn dieser weniger als eine Stunde dauert. Im letzteren Fall besteht kein Kompensations-anspruch seitens des Auftraggebers.

5. Die Wegfahrten werden vom Ort des Beauftragten zum Einsatzort des Auftraggebers in Form von Wegpauschalen separat verrechnet, wenn nicht anderes im Vertrag festgehalten wurde. Die Wegpauschale versteht sich exklusive Mehrwertsteuer. 6. Dienstleistungs-Abos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann der Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden.

7. Der Verein Grundschritt verpflichtet sich Branchenstandards zu erfüllen Bei mehr als 4 Stunden Arbeit am Stück hat das Dienstpersonal Anspruch auf eine Pause von 15 Minuten. Die Pause zählt zur Arbeitszeit und wird dem Auftraggeber verrechnet. Es gelten die üblichen Arbeitszeiten von 8.5 Stunden.

8. Der optimale Zeitpunkt für Dienstleistungen in den Objekten wird vor dem Auftragsbeginn mit dem Auftraggeber festgelegt und schriftlich festgehalten. An gesetzlichen Feiertagen werden keine Dienstleistungen ausgeführt. Dies ist im Pauschalpreis bereits berücksichtigt und bewirkt keine Reduktion der Monatspauschale. Allfällige Änderungen, die zu einem Minderaufwand führen, müssen vom Auftraggeber mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt werden.

9. Regelmässige Kontrollen des Sauberkeitsgrades werden durch die Objektverantwortlichen, sprich die Teamleiter ausgeführt. Von der jeweilig geplanten Kontrolle werden Aufzeichnungen/Rapporte gemacht, welche beim Verein Grundschritt aufbewahrt und auf Wunsch mit dem Auftraggeber besprochen werden können.

10. Die Leistungen des Vereins Grundschritt gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch bis um 18:00 Uhr des folgenden Tages begründete Einwendungen erhebt. Berechtigte Mängel werden rasch möglichst behoben, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

11. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Pauschalpreis nicht enthalten. Diese wird immer gesondert ausgewiesen. Allfällige Erhöhungen des Mehrwertsteuersatzes gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12. Erhöhen sich nach Unterzeichnung des Vertrages die gesetzlichen Abgaben auf Löhne (Arbeitgeberbeiträge, lohngebundene Sozialleistungen), so erhöht sich der Pauschalpreis wie folgt: Pauschalpreis bisher x Erhöhung der Abgaben (Arbeitgeberbeiträge) in Prozent/100% x 4/5.

13. Für die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten ist der Verein Grundschritt durch eine Betriebshaftpflichtversicherung Sachschäden über CHF 10’000’000.- pro Schadenfall versichert.

14. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, vorbehältlich der Preisanpassung bei Indexänderung. Bei Veränderung der Sozialabgaben, genügt eine einseitige schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

15. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statutarische Sitz des Vereins Grundschritt, Obergasse 15, 8400 Winterthur.